Vorgaben für die Nutzung der Stangenwaldhalle Landsweiler

 

1. Festlegung der Nutzungstermine

Die Festlegung der Nutzungstermine erfolgt durch Absprache der Nutzer mit dem Ortsvorsteher. Der Ortsvorsteher schließt mit den Nutzern einen Vertrag ab und händigt ihnen das Merkblatt für die Nutzung städtischer Hallen aus.

Die regelmäßig wiederkehrenden Termine werden in einem Belegungsplan ausgewiesen, Einzeltermine in einem Terminplan vermerkt. Der Ortsvorsteher hat den Hausmeister unmittelbar nach Festlegung der Termine zu informieren.

 

2. Abwicklung einer Veranstaltung

Der Hausmeister hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Nutzung zu sorgen. Er muss insbe-sondere rechtzeitig mit dem Nutzer die Art der Nutzung, die Bestuhlung und sonstige Vorkehrungen sowie die Getränkebestellung abklären. Nach der Veranstaltung muss der Hausmeister die Nutzung für die Berechnung des Entgeltes in einem Rapport dokumentieren. Dieser Rapport enthält auch die entstandenen Schäden sowie den Inventarverlust. Weiterhin ist der Getränkeverbrauch festzustellen. Beides ist vom Nutzer auf dem Rapport- bzw. Getränkeformular abzuzeichnen.

 

3. Inventarverleih

Der Verleih von Inventargegenständen aus der Halle wird regelmäßig auf den Verleih von Geschirr beschränkt. Möbel, sonstige Geräte, insbesondere elektrische oder elektronische Geräte dürfen nur in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ausgegeben werden.

Der Verleih muss grundsätzlich über den Hausmeister erfolgen. Dieser gibt die entliehenen Gegen-stände aus, lässt sich den Empfang bescheinigen und hält bei der Rückgabe der entliehenen Gegenstände die Fehlbestände und Beschädigungen fest. Der Verleih wird entsprechend der vom Stadtrat festgelegten Entgelte abgerechnet.

 

4. Ausgabe von Hallenschlüsseln

Außer den Hallenschlüsseln, die die Vereine im Rahmen der eigenständigen Hallennutzung besitzen, werden keine weiteren Einzelschlüssel ausgegeben. Sollte dies in Ausnahmefällen notwendig erscheinen, ist die Ausgabe vorher mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu dokumentieren (Ausgabequittung, Zweck der Ausgabe, Rückgabetermin, Rückgabequittung).

 

5. Getränkebestellung

Bei der Abwicklung der Getränkebestellung über den Hausmeister ist darauf zu achten, dass alle Nutzer den offiziellen Weg einhalten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine regelmäßige Nutzung (Training und Wettkampf) oder um eine Einzelnutzung handelt. Nur so ist gewährleistet, dass die Umsätze auch auf das Konto der Stangenwaldhalle im Hinblick auf die Berechnung der Rückvergütung gebucht werden kann.

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